Widerrufsrecht: Verbraucherdarlehensvertrag

Finanzexperten von FX Beraternetzwerk fragen nach: Widerrufsbelehrung für Gewerbetreibende – vertragliches Widerrufsrecht?

Widerrufsrecht: Verbraucherdarlehensvertrag

Peter Restle Finanzexperte von FX Beraternetzwerk zu: Widerrufsbelehrung für Gewerbetreibende

Am 12.09.2014 fanden sich in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erfahrene Rechts- und Fachanwälte, interessierte Verbraucher und Kunden des Finanzierungsberaters Peter Restle, FX Beraternetzwerk aus Pfullingen zu einer Weiterbildungsveranstaltung ein. Die rechtlichen Fragen rund um Widerrufsbelehrungen von Verbraucherdarlehensverträgen und wann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt wurden diskutiert. Rechtsanwältin Chantal Richter, angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin informiert über die Widerrufsmöglichkeiten von Darlehensverträgen aus juristischer Sicht. Gründungsmitglied und Kooperationspartnerbetreuung der FX Beraternetzwerk und Finanzexperte Peter Restle aus Baden-Württemberg wird täglich mit den Fragen rund um Verbraucherschutz konfrontiert.

Herr Peter Restle vom FX Beraternetzwerk betreut nicht nur Verbraucher als Kunden, sondern unter anderem auch kleinere Gewerbetreibende. Die Frage, ob ein Widerruf lediglich für Verbraucherdarlehensverträge in Betracht kommt oder auch für Gewerbetreibende wurde in dieser Veranstaltung näher betrachtet. Dazu erklärte Juristin Chantal Richter, dass die Widerrufsbelehrungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, grundsätzlich nur für Verbraucherdarlehensverträge gelten. Sollten aber die Banken in den Darlehensverträgen für Gewerbetreibende eine Widerrufsbelehrung aufnehmen, so könnte sich hier die Frage stellen, ob es sich um ein vertragliches Widerrufsrecht handelt.

Vertragliches Widerrufsrecht – Warum das so ist?

Einige Oberlandesgerichte und auch der Bundesgerichtshof haben vielfach die Frage zu entscheiden gehabt. Dabei ist die Rechtsauffassung unter den Gerichten nicht einheitlich. Denn einige Teile von der Rechtsprechung gehen davon aus, dass die Vorschriften zur Belehrung bei Verbraucherkreditverträgen nicht auf Gewerbetreibende übertragbar sind, da diese nicht besonders schutzwürdig sind. Andere Oberlandesgerichte vertreten allerdings die Ansicht, dass bei der Erteilung einer Widerrufsbelehrung gegenüber Unternehmern ein vertragliches Widerrufsrecht vorliegt.

Unterschied Verbraucher und Unternehmer?

Wichtig für die Kunden von Peter Restle ist, wie die Oberlandesgerichte zu der Auffassung gekommen sind. Das ist ganz einfach. Die Banken sollen nicht dafür bevorteilt werden, dass sie bei der Widerrufsbelehrung und ihren Darlehensverträgen keinen Unterschied zwischen Verbrauchern und Unternehmern gemacht haben. Denn wenn die Banken nicht dazu in der Lage sind, bei ihren Kreditverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu unterscheiden, sollten nicht die Unternehmer anders behandelt werden, wenn eine Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag enthalten ist.

Welche Rechtsgrundlage wird hierfür angewendet?

Angewendet werden nach der Auffassung vieler Oberlandesgerichte auch bei Unternehmern die Regelungen für Verbraucherkreditverträge, sodass nach dieser Ansicht auch die gewerbetreibenden Kunden von FX Beraternetzwerk Herrn Peter Restle durchaus die Chance haben, ihre Darlehensverträge zu widerrufen. Welcher Ansicht sich letztendlich das entscheidende Gericht anschließt, ist nicht vorhersagbar. „Aufgrund dieser umstrittenen Rechtsauffassung, lohnt es sich“, so Chantal Richter abschließend, „bei Kreditverträgen von Gewerbetreibenden darüber nachzudenken, ob hier ein vertragliches Widerrufsrecht mit der kreditnehmenden Bank vereinbart wurde.“

V.i.S.d.P.:

Peter Restle

FX-Beraternetzwerk
Gründungsmitglied Kooperationspartnerbetreuung
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Das FX Beraternetzwerk ist ein Netzwerk unabhängiger Berater, wie z.B. Finanzierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. artverwandter Berufe, die sich bundesweit zusammen getan haben um Synergien zu schaffen. Verschiedenste Kundenanfragen und Problemstellungen erfordern komplexe Lösungsansätze – oft mehrerer Berater – im Netzwerk. Die Kernkompetenzen des FX Beraternetzwerk liegt in der Hilfe und Begleitung bei Fragen rund um Kreditverträgen, Falschberechnungen, verspäteten Wertstellungen, Bearbeitungsgebühren, Girokonten, Dispo- bzw. Kontokorrentkrediten, Darlehen, Konsumenten-, Auto- und Kfz-Krediten, Immobilienkrediten, Restschuldversicherungen, Lebensversicherungen und ggf. auch bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank. FX Beraternetzwerk ist deutschlandweit tätig. Weitere Informationen unter www.fxbn.de

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