Seminarveranstaltung Consortis Verwaltungs GmbH: Ehrenabgaben für die Gemeinschaft

In Deutschland gibt es Steuern von A-Z; welche Pflichten übernimmt der Staat für die Bürger?

Seminarveranstaltung Consortis Verwaltungs GmbH: Ehrenabgaben für die Gemeinschaft

Consortis Verwaltungs GmbH, Berlin

Auf die Frage, weshalb der Staat Steuern erhebt gibt es die Antwort: „Wo Menschen Zusammenleben, wo sie einen Staat gegründet haben, gibt es bestimmte Aufgaben, die der einzelne nicht allein zu lösen vermag, weil sie die ganze Gemeinschaft angehen. Diese Aufgaben haben die Bürger dem Staat übertragen. Von ihm erwarten sie insbesondere, dass er für Ordnung im Innern und für den Schutz nach außen sorgt. Vom modernen Sozialstaat wird entsprechend dem Verfassungsgebot aber auch verlangt, Vorsorge dafür zu treffen, dass möglichst viele Bürger Arbeit haben und dass alle vor unverschuldeter Notlage geschützt werden.“

Die Consortis Verwaltungs GmbH mit Hauptsitz in Berlin ist ein junges, innovatives Unternehmen und führt im Rahmen von Seminarveranstaltungen für Verbraucher, Steuerzahler, Interessierte und Mitarbeiter in Themen rund um Finanzen, Steuern und Rechtstipps durch. In Zusammenarbeit mit Finanz- und Steuerexperten erörtert die Consortis Verwaltungs GmbH verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung und stellt sich auf den sich stetig veränderten Markt zur optimalen Steuererstattung ein. Geschäftsführer Daniel Volbert erläutert, dass durch individuelle Beratung ein Fundament der Vorsorge durch Steueroptimierung aufgebaut werden kann. Dabei geht die Verringerung der Steuerbelastung mit einem hochwertigen Kapitalschutz einher, um die Finanzen auch für die Zukunft effektiv zu sichern.

Von Ehrenabgaben zu Steuern

Aus den Ehrengaben, die – wie uns Tacitus überlieferte – die germanischen Stammesangehörigen aus ihrem Ernteertrag und Viehbestand dem Fürsten entrichteten, sind Zwangsabgaben in Form von Steuern geworden. Ihre Höhe läuft in vielen Fällen auf Ausplünderung des Bürgers durch den Staat hinaus. Wenn von jedem zusätzlich verdienten Euro nur noch ein kleiner Bruchteil übrigbleibt, dient das kaum als Ermunterung, sich einer größeren Anstrengung zu befleißigen. Wer es dennoch tut, ist schön blöd. Durch die Höhe der Besteuerung werden die Tüchtigen bestraft. Was ihnen der Staat abnimmt, kommt nicht nur der Allgemeinheit und den sozial Schwachen, sondern auch den Faulen zugute, deren Trägheit durch diese Umverteilung gleichsam belohnt wird.

Die Vielfältigkeit der Steuern

Steuern gibt es praktisch auf alles und jedes quer durch das Alphabet – von A wie Automatensteuer bis Z wie Zölle, Zuckersteuer und Zweitwohnungssteuer. Es gibt eine Jagd- und Fischereisteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kaffeesteuer, Kinosteuer, Biersteuer, Versicherungssteuer und Teesteuer, ja sogar eine Lustbarkeitssteuer, die freilich gemeinhin unter dem Begriff Vergnügungssteuer bekannt ist. Letztere ist eine örtliche Steuer, die die Gemeinden in einigen Ländern noch auf Tanzbelustigungen, Schaustellungen, Kabaretts und Filmvorführungen beim Veranstalter erheben, der diese Abgabe jedoch auf die Teilnehmer abwälzt, die aus ihrem bereits versteuerten Einkommen diese wie viele andere Steuern aufbringen müssen.

Die wichtigste Steuer ist die Einkommensteuer, die bei Arbeitnehmern im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben wird, wobei der Arbeitgeber verpflichtet ist, als Steuereintreiber für den Staat zu fungieren. Im Laufe eines Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich erstattet. Die Lohnsteuer stellt nur eine Form der Erhebung der Einkommensteuer dar. Wer andere Einkünfte bezieht wie etwa Gewinne aus einem wirtschaftlichen Unternehmen, Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit als Arzt oder Rechtsanwalt oder als Hausbesitzer Mieteinnahmen erzielt, wird zur Einkommensteuer veranlagt.

Mehrwertsteuer zählt zu der Verbrauchssteuer

Die meist als Mehrwertsteuer bezeichnete Umsatzsteuer wirkt wirtschaftlich als eine allgemeine Verbrauchssteuer, die letztlich vom Konsumenten getragen wird. Jede Ware und jede Dienstleistung ist mit Umsatzsteuer belastet. Sie stellt die wichtigste indirekte Steuer dar. In Form der Einfuhrum- satzsteuer werden auch Importe belastet. Im Gegensatz zu früher ist die Umsatzsteuer heute so gestaltet, dass bei gleichem Steuersatz alle Waren und Dienstleistungen beim Endverbraucher in gleicher Höhe belastet werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Wirtschaftsstufen vorausgegangen sind. Eine Erhebung der Steuer von der Steuer (Steuerkumulierung) ist ausgeschlossen, da in jeder Stufe nur die Steuer auf den Mehrwert an den Staat abzuführen ist. Dies wird durch den Vorsteuerabzug erreicht.

Weitere Verbrauchssteuerarten

Andere Verbrauchssteuern sind beispielsweise die Zuckersteuer, Salzsteuer, Getränkesteuer und Steuern auf Kaffee, Tee, Tabak, Schaumwein und Bier, aber auch auf Mineralöl. Der Staat verfolgt mit der Erhebung dieser Steuer einen doppelten Zweck. Energiepolitisch will er durch die hohe Belastung vor allem zum Sparen von Kraftstoff anhalten, zugleich aber auch Kasse machen. Dies tut er derart gründlich, dass die OPEC den Fiskus der Verbraucherländer als eigentlichen Gewinner bei der Verteuerung des Benzins bezeichnen konnte. Bezieht man die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben mit ein, kassiert der Staat mehr als die Hälfte des Preises, den der Kraftfahrer an der Tankstelle zu entrichten hat.

V.i.S.d.P.:

Daniel Volbert
Geschäftsführung
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Die Consortis Verwaltungs GmbH ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Die Consortis Verwaltungs GmbH bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung in Zusammenarbeit mit eigenen Finanz- und Steuerexperten. Die Consortis GmbH und das Mitarbeiterteam zeigt verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung auf und entwickelt ein passend individuell zugeschnittenes und unverbindliches Gesamtkonzept zur optimalen Steuererstattung. Weitere Informationen unter www.consortis-gmbh.de

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Daniel Volbert
Sigmaringer Straße 17
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(030) 8200 7660
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