Länderübergreifende schulrechtliche Regelungen dringend notwendig

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) sieht einen dringenden Handlungsbedarf für einheitliche schulrechtliche Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie.

Länderübergreifende schulrechtliche Regelungen dringend notwendig

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL)

Länderübergreifende verbindliche Anforderungen für die allgemeine Hochschulreife wurden aktuell von der Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedet. Der Weg davor gestaltet sich allerdings weiterhin sehr länderspezifisch, da der Föderalismus deutliche Spuren hinterlassen hat. Schülerinnen und Schüler müssen sich, abhängig vom Wohnort ihrer Eltern, sehr unterschiedlichen Herausforderungen stellen.

Insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigen sind z. T. extrem benachteiligt, wenn sie in einem Bundesland wohnen, wo es keine anforderungsgerechten schulrechtlichen Regelungen gibt, um vorliegende Nachteile auszugleichen. Der Umgang mit Beeinträchtigungen wie Legasthenie und Dyskalkulie ist in einigen Ländern gar nicht geregelt; in anderen nur bis zur Primarstufe und meistens nicht bis zum Abitur. Legasthenie und Dyskalkulie sind Störungsbilder, die bis ins Erwachsenenalter reichen und bedürfen über die gesamte Schulzeit, Ausbildung und im Studium einer Berücksichtigung.

„Wir begrüßen die von der KMK verabschiedeten länderübergreifenden Regelungen für das Abitur sehr. Wir sehen aber einen noch höheren Handlungsbedarf in der länderübergreifenden Gestaltung von Rahmenbedingungen, wie Kinder mit Lernbeeinträchtigungen frühzeitig diagnostiziert, individuell gefördert und ohne Benachteiligung ihren Schulabschluss erreichen können“, sagt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. „Verbindliche länderübergreifende Nachteilsausgleiche, die die individuellen Benachteiligungen von Kindern ausgleichen, sind elementar, um Kinder zu gesunden Persönlichkeiten heranwachsen zu lassen. Je nachdem, in welchem Bundesland ein Kind mit einer Teilleistungsstörung wohnt, erreicht es in einem Land den Hauptschulabschluss und in einem anderen Land die Hochschulreife“, so Sczygiel.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie setzt sich dafür ein, dass die von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffenen Menschen bestmöglich lesen, schreiben und rechnen lernen und einen begabungsgerechten Bildungsabschluss erreichen.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.

Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.

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