Einstweiliger Rechtsschutz aus Sicht des Unternehmers

Seminarveranstaltung – Immogain GmbH & Co. II KG

Einstweiliger Rechtsschutz aus Sicht des Unternehmers

Seminarveranstaltung Immobilienrecht in Berlin

Immogain GmbH & Co. II KG ist ein anlegerorientiertes Berliner Immobilienunternehmen, welches regelmäßig für Kunden und Mitarbeiter Seminarveranstaltungen durchführt.

Am 22.10.2012 war aus aktuellem Anlass das Thema „Einstweiliger Rechtsschutz“ Diskussionspunkt. Herr Frank Böhme führte in das Thema ein: „Wir als Unternehmen stehen am Markt für Verlässlichkeit und Solidität. Leider lässt es sich aber nicht vermeiden, dann und wann die Gerichte zu bemühen. Mit dem Beschluss des Landgericht Berlin vom 22.05.2012 (27 O 284/12) haben wir z.B. im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, dass ein Dritter über uns Dinge behauptet, die aus unserer Sicht nicht korrekt sind.“

Einstweiliger Rechtschutz ist eine durch die Rechtsordnung geschaffene Möglichkeit, schnell eine Sicherung oder Durchsetzung von Rechtspositionen erlangen zu können. Wegen der meist langen Dauer von Gerichtsverfahren ist das auch sinnvoll. Der unterlegene Gegner hat die Wahl, diese vorläufige Entscheidung im Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen, oder aber das gefundene Ergebnis zu akzeptieren. Sehr häufig sind wertende Äußerungen aus Ehrverletzungen oder andere Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes Gegenstand von Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, es kann grundsätzlich aber jede Art von Erhaltung eines Rechtes oder gar die Durchsetzung einer erst zu schaffenden Rechtsposition über eine einstweilige Verfügung geregelt werden.

Die Besonderheiten dieses Verfahrens, geschuldet der Eilbedürftigkeit der Entscheidung, sind eine nur summarische Prüfung durch das Gericht und spezielle Anforderungen an die Mittel, mit denen das Gericht durch den Antragsteller überzeugt werden muss. Zur Erlangung des einstweiligen Rechtsschutzes muss dem Gericht glaubhaft gemacht werden, dass die begehrte Anordnung zu erlassen ist. Das heißt, es muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass die beantragte Maßnahme anzuordnen ist.

Die Beweismittel müssen dem Gericht dazu im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen; daher sind Mittel der Glaubhaftmachung Urkunden, eidesstattliche Versicherungen – sowohl des Antragstellers als auch von Zeugen – und, sofern eine mündliche Verhandlung anberaumt wird, alle präsenten Beweismittel wie anwesende Zeugen oder weitere Urkunden. Nach diesen grundlegenden Informationen konnte in der weiteren Diskussion der Praxisbezug dargestellt werden.

„Der Immobilienbesitz ist in Deutschland eine der weiterhin wichtigsten Quellen und Forme der Vermögensentwicklung. Vor allem Immobilien bestehen durch ihre Wertstabilität und Wertsteigerung für viele Anleger eine zukunftsfähige, inflationssichere und renditestarke Möglichkeit, Geld zu mehren“, führt Frank Böhme die Teilnehmer in das Seminar ein.

Wohneigentum zu schaffen, liegt im gesellschaftlichen Interesse, andererseits sind die Immobilien eine sichere private Altersversorgung, was besonders aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland und dem damit verbundenen Rentenproblem im Interesse der Politik liegt. Frank Böhme hierzu: „Es ist eine bekannte Wahrheit, dass Deutschland einem demographischen Wandel unterliegt, der einer fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft gleichkommt. Die Säule der privaten Altersversorgung muss deshalb gestärkt werden. Außerdem stehen Stadtimmobilien und besonders denkmalgeschützte Immobilien in der Gunst der Wohnungssuchenden, denn in der Regel haben viele einen zukunftssicheren Job und verfügen über das nötige Einkommen, um in guten Lagen komfortabel und zentral zu wohnen.“

Bei Immobilien spiegeln sich auch Werte und somit Gefühle wieder. „Leider gibt es auch in unserer Branche schwarze Schafe, die Behauptungen durch Dritte aufstellen, die nicht korrekt sind und somit das Vertrauenverhältnis stören, diese falschen Gefühle müssen natürlich zeitnah berichtigt werden, dabei hilft das einstweilige Verfügungsverfahren“, so Frank Böhme weiter. „Das Ziel bei jeder Immobilie ist es, die Architektur, das Ambiente und die Ästhetik unbedingt im Einklang zu bringen, wenn historische Substanz vorhanden ist, soll revitalisiert werden und durch die geschickte Verbindung mit modernen Baumaterialien und zukunftsfähigen Technologien und Versorgungssystemen nutzbar gemacht werden. Die neu erstellte wie auch sanierte Immobilie muss nach ihrer Fertigstellung für Investoren, Anleger und Selbstnutzer wirtschaftlich attraktiv sein und ein positives, gut umgesetztes Einfügen wiederspiegeln.“

„Wachsendes Marktpotenzial ist weiterhin zu beobachten und eine damit langfristig sichere Nachfrage nach aufwändig neu erstellten und sanierten Domizilen. Ausschließlich wird mit Bauträgern, die am Markt erfolgreich über einen längeren Zeitraum tätig sind, alle bisherigen Objekte mit Erfolg realisiert haben und eine gute Reputation vorbringen, für unsere Zusammenarbeit geeignet sind, ausgesucht. Innovationsfreude und Souveränität im Umgang mit neuen Technologien ist Voraussetzung, um am Markt attraktiv bestehen zu können.“ Außerdem Frank Böhme: „Soweit andere Marktteilnehmer gegen unsere Einstellung vorgehen, gilt, dass wir gerichtlich vorgehen:

Zitat „Mit dem Beschluss des Landgericht Berlin vom 22.05.2012 (27 O 284/12) wurde im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, die zuvor auf unserer Seite ausgeführten Erkenntnisse/Sachverhalte in dieser Sache vorläufig zu wiederholen. Wir sind bei den Beteiligten auf der Verkäuferseite nicht beliebt, um dies einmal gelinde auszudrücken. Selbstverständlich müssen und werden wir uns an die Auflagen des Gerichts halten. Wir können unsere Behauptungen beweisen und werden deshalb die IMMOGAIN GmbH & Co. II. KG Berlin in ein Klageverfahren zwingen. Wir möchten hier ausdrücklich klarstellen, dass wir unsere Informationen über die Beteiligten auf der Verkäuferseite grundsätzlich von Betroffenen, sich geschädigt fühlenden Erwerbern/Anlegern erhalten, die uns um Hilfe bitten/gebeten haben. Diesen Bitten kommen wir aufgrund unserer satzungemäßen Aufgaben selbstverständlich nach. Über den Verlauf des Verfahrens werden wir zeitnah berichten und bitten die Leserinnen und Leser unserer Seiten, uns Informationen (auch gerne telefonisch) zukommen zu lassen.“

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Auch wenn Sie positiv sind. Auch darüber könnten wir berichten. Informationen behandeln wir selbstverständlich auch gerne vertraulich.

Im Rahmen einer regen Diskussion wurde der Punkt Ehrverletzung und des Persönlichkeitsrechts weiter diskutiert und Frank Böhme fasste zusammen: „Einstweiliger Rechtschutz erlangt schnellstmöglich eine Sicherung und Durchsetzung von Rechtspositionen. Dafür müssen die Beweismittel dem Gericht dazu im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen; daher sind Mittel der Glaubhaftmachung Urkunden, eidesstattliche Versicherungen – sowohl des Antragstellers als auch von Zeugen – alle präsenten Beweismittel wie anwesende Zeugen oder weitere Urkunden vorzulegen. Werte wie Ehrlichkeit, Vertrauen und Etik sind der Schlüssel und öffnen die Türen für ein harmonisches Miteinander und geben uns die Chance zur Identifikation unseres Handelns.“

V.i.S.d.P.:

Herr Frank Böhme
Geschäftsführer

Wir von der ImmoGain sind Teil einer Unternehmensgruppe mit Sitz in Berlin. Wir sind ein anlegerorientiertes Immobilienunternehmen, das ihre Kernkompetenz in der Vermittlung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen, Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern spezialisiert hat. Weitere Informationen zur Firma und dem Firmensitz unter: www.immogain.de

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