Wem ist eine gute Beratung was wert? – Honoraranlageberatungsgesetz 2014

Honorarberatung Diskussion zum Sinn, Zweck und Wert für die Kunden – Seminarveranstaltung zur Honorarberatung bei Versicherungen, Inhouse Diskussion der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. – von Hendrik Lehmann, Niederlassungsleiter Saarbrücken

Wem ist eine gute Beratung was wert? - Honoraranlageberatungsgesetz 2014

Seminarveranstaltung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. – Wem ist eine gute Beratung was wert?

Studien und Fakten: Deutsche sind nicht bereit, eine solche Dienstleistung angemessen zu vergüten.

Vom Schlimmsten muss man ja nicht gleich ausgehen, aber Vorsorge, Sicherheit, Schutzbedürfnis und Absicherung um für unvorhergesehene Ereignisse und Lebenseinschnitte gewappnet zu sein, darauf wird viel Wert gelegt. Zum Glück gibt es das sehr gut ausgebaute Versorgungssystem in Deutschland, die Versorgung ist auf unterschiedlichen Säulen aufgebaut. Für zusätzliche Versorgungsstrategien braucht es qualifizierte Berater, Versicherungsunternehmen, den spezialisierten Partner an der Seite des Kunden und die Berechnung dieser Dienstleistung wird durch das Honoraranlagegesetz geregelt.

Im Rahmen von einer Inhouse Veranstaltung fand ein weiteres Modul zum Honoraranlageberatungsgesetz mit dem Atlanticlux Lebensversicherung S.A. Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann in Saarbrücken statt. Hierbei soll weitere Transparenz und Aufklärung für einen fairen Umgang im Versicherungsmarkt geschaffen werden. „Nur wenn die Kunden die Zusammenhänge verstehen, kann ein angemessener Wert für die Honorarberatung akzeptiert werden. Eine gute, faire und transparente Beratung führt beidseitig zum Erfolg und hat einen Stellenwert wie ein sicherer Anker in der Brandung“, so Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann.

Honorarbezahlung gerechtfertigt? – Jeder fünfte Bundesbürger würde nur bezahlen!

Im August 2014 trat das Honorarberatungsgesetz in Kraft und nach Befragungen und Auswertungen gab die große Mehrheit der Deutschen, über 70 Prozent an, dass sie sich nur schwer vorstellen könnte, für eine gute Versicherungs- oder Finanzberatung ein Honorar zu bezahlen. Das Honorarberatungsgesetz ermöglicht Beratung gegen Bezahlung. Dies findet bei den meisten Deutschen aktuell eher wenig Anklang, so die Auswertungen der Studien. Positiver sieht es bei den Jüngeren (18 bis 24 Jahre) Marktteilnehmern aus, berichtet Herr Lehmann. Hier würde jeder Dritte für ein Beratungsgespräch zahlen.

Versicherungsberatung und Finanzberatung: Aufwandskosten Beratung – Akzeptanz und Wert für den Kunden

„Wie viel ist dem Kunden eine faire und individuell auf ihn zugeschnittene Beratung wert?“, stellt Herr Lehmann die Frage in die Runde. Am Beispiel der ausgewerteten Studien erläutert Herr Lehmann, wie die geringe Akzeptanz sich auch in der Höhe der Bezahlung widerspiegelt: Für eine Versicherungsberatung (2 x 2 Stunden inkl. Angebotsberechnung und Vorbereitung von Unterlagen) würde knapp die Hälfte der Befragen nicht mehr als 50 Euro bezahlen wollen. 18 Prozent würden zwischen 50 und 100 Euro ausgeben und gerade einmal fünf Prozent würden zwischen 100 und 200 Euro. Herr Lehmann gibt zu bedenken, dass nach Schätzung von Branchenexperten eine solche Beratung aber deutlich mehr kosten würde, um den notwendigen Aufwand und die mit der Beratung verbundenen Haftung des Versicherungsberaters realistisch zu zu entlohnen. Ebenso ist zu beachten, dass mit dem Vertragsabschluss die Beratung nicht beendet ist, sondern auch in der Folgezeit von Seiten des Vermittlers sichergestellt wird.

Einmalige Beraterprovisionsgutschrift hat höhere Akzeptanz

Auswertungen von Studien haben ergeben, dass die Befragten für die Versicherungs- oder Finanzberatung eher bereit sind bezahlen zu wollen, wenn sie im Gegenzug beim Abschluss die Beraterprovision einmalig gutgeschrieben bekommen. Wichtige Ansatzpunkte hierbei sind eine qualitativ hochwertige Beratung sowie ein kompetenter Berater stellen einen guten Grund für die Honorarberatung dar. Weitere Befragungen ergaben, dass für die Beratung von unabhängigen Anbietern und Beratern, die die Interessen des Kunden verfolgt eine Provision eher gerechtfertigt schein. Niederlassungsleiter der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. Herr Hendrik Lehmann sieht mit seinen Mitstreitern und Versicherungsfachleuten großen Bedarf zur Aufklärung und weitere Kommunikation zum Honoraranlageberatergesetz, denn die hohe Unsicherheit zum Thema spiegelt die niedrige Akzeptanz und das Kundenverständnis wieder.

Fazit: Wahlmöglichkeit zwischen Honorarberatung und Provisionsmodell?

Der Atlanticlux Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann zum Abschluss der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. Veranstaltung: „Diese Fakten zeigen, dass trotz des Angebots der Honorarberatung die klassischen Vertriebswege auf Provisionsbasis weiterhin im Service- und Beratungsbereich von Finanzdienstleistungen bessere Akzeptanz finden. Verbraucherfreundlichkeit für den optimalen Service sollte im Vordergrund stehen. Eine Überlegung wäre, über die Wahlmöglichkeit zwischen einer Honorarberatung oder dem Provisionsmodell nachzudenken.“

V.i.S.d.P.:

Hendrik Lehmann
Niederlassungsleiter
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de

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