Verwirklichung Eigenheim: Nur mit solidem Partner an der Seite

Kauf einer Immobilie beim Bauträger oder alles aus einer Hand – Was beinhaltet ein Bauträgervertrag?

Verwirklichung Eigenheim: Nur mit solidem Partner an der Seite

Quadra Invest GmbH, Berlin

Immobiliengeschäfte sind in Deutschland an besonders strenge gesetzliche Formen gebunden. Kaufverträge für Immobilien müssen notariell beurkundet werden, sonst sind sie unwirksam. Die Berliner Quadra Invest GmbH, geleitet von Herrn Norbert Schock, ist ein erfolgreiches anlegerorientiertes Berliner Immobilienunternehmen. Er erwartet von sich und seinen Mitarbeitern kundenorientiertes Handeln, um den Wünschen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung werden Investoren, Bauentschlossene, weitere Interessierte und die Mitarbeiter über die Bedeutung der Kaufverträge für Immobilien und die Zusammenhänge informiert. Transparenz im Handeln und Umgang mit den Kunden bedeutet die Betreuung und fachlich kompetente Beratung, die beinhaltet unter anderem den Budgetplan, Finanzplan, kalkulierte Folgekosten, weist auf alle möglichen Eventualitäten hin und sollte auf jeden Fall offen miteinander geplant und umgesetzt werden.

So ist allgemein bekannt, dass beim Neubau einer Immobilie zur Finanzierung des Objektes eine Reihe weiterer Kosten anfallen, dieses sollte in der Finanzplanung mit einkalkuliert werden wie z.B. Notarkosten, Grundbucheintragung, Grunderwerbssteuer und sonstige Nebenkosten. Selbst das Baumanagement in die Hand zu nehmen kann nicht jeder. Ein bequemer Weg zum Eigenheim bietet der Kauf beim Bauträger, ein solider Partner und die vertragliche Regelung, die keine Fragen offen lassen dürfte.

Was regelt der Bauträgervertrag?

Wer selbst ein Bauvorhaben errichtet oder errichten lässt, unabhängig davon, ob er für eigene oder fremde Rechnung handelt, ist Bauherr. Wird der Bauherr gewerbsmäßig tätig und beabsichtigt seine Leistung an Dritte zu veräußern, spricht man vom Bauträger. Somit ist nach Verkauf einer Einheit der Immobilie festgelegt, dass der Bauträger Abschläge vom Käufer auf bereits erbrachte Leistungen wie z. B. Grundstückskauf, Erstellung des Rohbaus etc. erhält, die nach strengen Auflagen des Gesetzgebers und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt sind. Diese Vorschriften schützen besonders den Käufer.

Besonders zu beachten ist, dass wenn der Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind, enthält der Vertrag werkvertragliche Elemente. Die MaBV regelt die zu leistenden Abschlagszahlungen entsprechend dem aktuellen Bauten Stand.

Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Wenn die Immobilie vom Bauträger gekaut wird, gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten, die günstigere Variante ist erst bei Übergabe zu bezahlen, üblicher Weise wird der Bauträger entsprechend der Regelung des MaBV bezahlt. Diese schreibt einen standardisierten ratenzahlungsplan vor und stellt grundsätzlich einen Kompromiss zwischen den Interessen des Bauherren und Bauträgers dar.
Die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung regelt zudem, in welcher Art und Weise der Bauträger das Baugeld der Hauskäufer absichern muss, damit vor hohen Verlusten ein sicherer Schutz besteht. Folgender Zahlungsplan ist branchenüblich und wird als Richtmaß zur Orientierung verwendet:

– 30 Prozent der Gesamtkosten nach Beginn der Erdarbeiten
– 28 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus
– 17,5 Prozent nach Fertigstellung der Rohinstallation
– 10,5 Prozent nach Abschluss der Glaser- und Schreinerarbeiten
– 10,5 Prozent nach Bezugsfertigkeit und Übergabe
– 3,5 Prozent nach vollständiger Fertigstellung

Die Abnahme der einzelnen Bauleistungen sollte gewissenhaft geprüft und dokumentiert werden, zudem sollten die zu erbringenden Bauleistungen im Vertrag detailliert aufgeschlüsselt sein, damit bei Fertigstellung vor der Zahlung die Richtigkeit überprüft werden kann. Mit dieser Vorgehensweise kann viel Ärger, Unfrieden und weitere Missverständnisse im Vorfeld vermieden werden.

V.i.S.d.P.:

Norbert Schock
Quadra Invest

Das Unternehmen Quadra Invest GmbH mit Sitz in Berlin ist erfolgreich in der Immobilienbranche tätig. Die Quadra Gruppe entwickelt und vertreibt innovative und zielgruppengerechte Immobilien und steht für Erfahrung, Beständigkeit und wirtschaftliche Solidität. Der Erfolg der Quadra Gruppe liegt im Zusammenspiel der Kompetenzen der unterschiedlichen Unternehmensbereiche zur Optimierung der Investments und in der gezielten und umfassenden Betreuung der Kunden, angefangen von der Markt- und Objektanalyse über Planung und Konzeption bis hin zur Vermarktung und zum Management der Immobilie. Weitere Informationen unter www.quadrainvest.de

Kontakt:
Quadra Invest GmbH
Norbert Schock
Ahornallee 8
14050 Berlin
030 3030460
info@quadrainvest.de
http://quadrainvest.de