Kirchliche Kulturdenkmale – Maßnahmen zur Erhaltung

Wandel und Herausforderung

Die Pflege, der Schutz und die wissenschaftliche Erforschung kirchlicher Denkmale befinden sich besonders in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Durch eine differenzierte Rechtsetzung der Diözesen wird gewährleistet, dass sich der Umgang mit den kirchlichen Kulturgütern – sowohl den beweglichen als auch den Immobilien – am liturgisch Gebotenen und denkmalpflegerisch Erforderlichen orientiert.

Eric Mozanowski hierzu: „Doch der Wandel der Zeit macht nicht nur den Gemeinden in Bezug auf Mitstreiter und Gläubige zu schaffen, sondern durch die Zusammenlegung vieler kleiner Gemeinden zu einer Seelsorgeeinheit werden immer weniger Gotteshäuser liturgisch genutzt, stehen für längere Zeit manchmal sogar leer. Doch wenn Gebäude nicht genutzt werden, dann besteht die Gefahr, dass der nicht aufhaltende Verfall schon um die Ecke schleicht.

Gleichzeitig erschweren die staatlichen Denkmalschutzgesetze den Kirchen die Umnutzung von Gebäuden, die sich nicht mehr im liturgischen Gebrauch befinden. Aus diesem Grund müssen jedes Jahr Millionen aufgebracht werden, die der Instandhaltung leerstehender Gebäude dienen. Eine angemessene Umnutzung könnte dringend benötigte Gelder einbringen und Mittel freigeben, die bei der Instandhaltung weiterhin genutzter Gebäude helfen. Zudem gibt es wohl kaum eine bessere Möglichkeit, ein Gebäude vor dem Verfall zu schützen, als die intensive Nutzung. Die Kirche sucht für betroffene Gotteshäuser nach Umzugs- und Teilumnutzungskonzepten, weil die Instandhaltung auf Dauer nicht finanzierbar ist.“

Umnutzung statt Leerstand

Wie eine respektvolle und sachgerechte Umnutzung funktionieren kann, zeigt das Beispiel der nordrhein-westfälischen Pfarrkirche St. Ursula in Hürth-Kalscheuren. Der Mitte der fünfziger Jahre errichtete und unter Denkmalschutz stehende Bau wurde profaniert und verkauft. Seit 2010 fungiert die mittlerweile in „Böhm-Chapel“ umgetaufte Kirche als Ausstellungsort für die Kölner Jablonka Galerie. Die sakralen Gegenstände wurden aus dem Gebäude entfernt und werden ebenso wie die Empore und das Altarpodest sicher verwahrt.

Doch nicht immer bedeutet ein Verkauf, dass der Kirchenbau seine religiösen Aufgaben vollständig verliert. So sollte beispielsweise die aus dem Mittelalter stammende Kirche im südwestlich von Marburg gelegenen Altenvers schon Ende der 60er Jahre abgerissen werden. Nachdem das Gebäude zunächst von einer Initiative und später von einem geschichtlichen Verein übernommen wurde, dient es heute als Ort der Besinnung für Pilger und Wanderer. Als Station auf dem von Frankfurt am Main bis nach Marburg führenden Elisabethpfad zieht das ehemals dem Verfall preisgegebene Gebäude heute jährlich Tausende von Besuchern an, die unter der schlichten Holzkuppel ein wenig Frieden finden.

Andere Gotteshäuser finden eine neue Bestimmung als Begräbniskirche. Je nach Ort können Christen unterschiedlicher Konfessionen oder sogar Nichtchristen in den geweihten Hallen ihre letzte Ruhestätte finden. Regelmäßig stattfindende Totengedenkfeiern ziehen etwa in der Erfurter Allerheiligenkirche viele Besucher an und füllen das zuvor nicht ausgelastete Gotteshaus in feiner Ironie mit neuem Leben.

V.i.S.d.P.:

Eric Mozanowski

Der Verfasser ist für den Inhalt verantworlich

Eric Mozanowski, ehemaliger Vorstand der ESTAVIS AG, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus den Kreisen der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Weitere Informationen unter: www.estavis.de

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