Erstausbildungskosten der vergangenen vier Jahre noch in diesem Jahr in Einkommensteuererklärung angeben

Bundesregierung lädt förmlich zu massenhaften Einspruchs- und Klageverfahren ein
Erstausbildungskosten der vergangenen vier Jahre noch in diesem Jahr in Einkommensteuererklärung angeben

Essen, 15. Dezember 2011*****Im August fällte der Bundesfinanzhof überraschend in zunächst zwei Fällen ein Steuerzahler freundliches Urteil (Az. VI R 38/10 und VI R 7/10), das jungen Leuten erlaubt, ihre Erstausbildungskosten voll als sogenannte vorgezogene Werbungskosten geltend zu machen. Angesichts von rund 360.000 Berufseinsteigern, die von dem Urteil profitiert hätten, will die Bundesregierung mit einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf diese lästigen Urteile rückwirkend außer Kraft setzen. Für die Finanzexperten der Steuerberaterkammer riecht das nach Verfassungswidrigkeit. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass rückwirkend Gesetzesänderungen zu bemängeln seien, lädt – so die Steuerberaterkammer – die Bundesregierung förmlich zu massenhaften Einspruchs- und Klageverfahren ein.

Deshalb rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen: „Wer in den vergangenen Jahren Erstausbildungskosten hatte, sollte bis zum 31.12.2011 seine
Einkommensteuererklärung abgeben, rückwirkend für die vergangenen vier Jahre. Hierbei sollten ruhig Kosten angegeben werden, die die Eltern übernommen haben. Begründen lässt sich dies mit dem verkürzten Zahlungsweg, da Studenten oft kein eigenes Einkommen haben. Die Finanzämter werden den Abzug als Werbungskosten sicher in jedem Fall ablehnen. Die Erfolgschancen für den Einspruch und anschließenden Rechtsweg über das Finanzgericht stehen aber gut. Es ist daher wichtig, dass die Steuerbescheide – auch für bereits abgegebene Erklärungen – nicht rechtskräftig werden, sonst ist es für den Rechtsweg zu spät. Nicht zu spät ist es aber in jedem Fall, für die letzten vier Jahre Steuererklärungen einzureichen, wobei am 31.12.2011 das Erstjahr dieser vier Jahre verjährt, weil mit 2012 das nächste Jahr nachrückt. Es ist daher allerhöchste Zeit, zu handeln“.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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